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Tempo 30 – Ulmer Initiative scheitert an Straßenverkehrsordnung

Presseinformation, Ulm, 30. August 2012

Der ökologische Verkehrsclub VCD zeigt sich enttäuscht über die Absage des baden-württembergischen Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur an die Ulmer Initiative, in elf Teilorten flächendeckend Tempo 30 einzuführen. Die Be­gründung für die Absage zeigt, dass die Straßenverkehrs­ordnung (StVO) dringend über­arbeitet werden muss, damit Kommunen die notwendigen Gestaltungs­spielräume für orts­angepasste Lösungen bekommen.

Werner Korn, VCD-Sprecher für die Region Ulm: „Die Idee, in elf Ulmer Teilorten Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit einzuführen, ist trotz der aktuellen Absage aus Stuttgart gut und richtig. Eine einfachere und günstigere Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärm- und Luftbelastung ist kaum zu finden. Es gilt jetzt an der Idee fest­zuhalten und für die Rahmenbedingungen zu kämpfen, die eine Umsetzung möglich machen.

Aufgrund der bestehenden StVO-Regelung, dass weder Haupt­verkehrs­straßen noch überörtliche Straßen in Tempo-30-Zonen einbezogen werden dürfen, müssen Städte einen immensen Verwaltungsaufwand betreiben. Dies führt letztlich und oft zum Scheitern guter Ansätze zur Verkehrs­beruhigung. Tempo 30 als Regel­geschwin­dig­keit in Städten und Gemeinden – verankert in der StVO – kann den Aufwand nach Ansicht des VCD minimieren. So müssten nur noch für den kleinen Anteil begründeter Ausnahmen von Tempo 30 Anordnungs­verfahren durchgeführt werden, statt die Geschwindigkeit auf dem Großteil des inner­städtischen Straßen­netzes in auf­wändi­gen Einzel­verfahren zu regeln.

Das Scheitern der Ulmer Initiativezeigt, dass die Straßenverkehrs­ordnung die Handlungsfähigkeit der Städte unnötig einschränkt und dringend überarbeitet werden muss“, betont Werner Korn. „Tempo-30-Zonen sind gut, aber Tempo 30 als Regel­geschwindigkeit ist sinnvoller und effizienter!

Der VCD fordert die Politik auf, Tempo 30 nicht allein als kommunale Aufgabe zu sehen. Alle politischen Ebenen seien gefordert auf eine Änderung der StVO hin­zuarbeiten, die den Kommunen die notwendigen Spielräume und Kompetenzen einräumt. „Der grün-roten Landesregierung stünde es gut zu Gesicht, würde sie über eine Bundesrats­initiative auf eine entsprechende Novellierung der Straßenverkehrs­ordnung hinwirken“, sagte Werner Korn. „Dann müsste sie den Kommunen im Ländle keine –wenn auch formal­juristisch korrekten –Steine mehr in den Weg zu weniger Un­fällen, Lärm und Abgasen legen.

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